Leistungen | Schaltung von Stellenanzeigen

Warum Print-Schaltungen noch immer von Bedeutung sind

Auch wenn die Jobsuche und die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen immer beliebter werden, ist die klassische Printanzeige in vielen Branchen nach wie vor üblich. Zum einen sprechen Sie mit einem Inserat im Stellenanzeigen-Magazin gezielt geeignete Kandidat*innen an. Zum anderen können Sie gleichzeitig in passendem Umfeld für Ihr Unternehmen werben. Darüber hinaus stellt laut einer repräsentativen Umfrage die Stellenanzeige in der Zeitung für 57 Prozent der aktiv und passiv Suchenden die beliebteste Informationsquelle dar.

Mit welchen Printmedien arbeitet JOB AD PARTNER zusammen?

Wir platzieren Ihre offenen Positionen in jedem Anzeigenumfang in regionalen, nationalen und internationalen Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Zeitschriften sowie Fachmagazinen. Ganz nach Ihrem Wunsch und Bedarf.

Unsere Leistungen auf einen Blick

Sie profitieren sowohl von unseren umfassenden Leistungen – u. a. im Bereich Lektorat oder Design –, unserem schnellen, unkomplizierten Service als auch von dem fundierten Fachwissen unserer Berater*innen. Zusätzlich erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Stellenanzeige mit unserem weitläufigen Partnernetzwerk – ganz gleich, ob Sie Ihre Stellenanzeige in Tages- oder Wochenzeitungen wie der Zeit, der FAZ, der Süddeutschen Zeitung, dem Tagesspiegel, der Frankfurter Rundschau oder in Fachblättern wie dem Deutschen Ärzteblatt, dem Deutschen Architektenblatt oder dem Gesundheitswirtschaftsmagazin „kma“ inserieren möchten. Selbstverständlich können Sie unsere Print-Stellenanzeigen ganz individuell mit unseren anderen Produkten – wie der Online-Schaltung oder der Bewerbervorauswahl – kombinieren.

  • Wir recherchieren die Kosten einer Schaltung in den geeigneten Printmedien, um für Sie das beste Angebot zu ermitteln.

  • Wir gestalten Ihre Anzeige nach Ihren Vorstellungen und unter Berücksichtigung Ihres Corporate-Designs.

  • Wir lektorieren Ihre Anzeige ganzheitlich, d. h., wir prüfen Sie u. a. auf Rechtschreib- und Tippfehler bzw. auf etwaige stellenbörsenspezifische Anforderungen hin, schlagen stilistische Verbesserungen vor – Vermeidung von Redundanzen, Auflösung von verschachtelten Formulierungen etc. – und weisen Sie auf Verstöße gegen die Richtlinien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hin.

  • Wir erstellen die Druckvorlage und übernehmen die gesamte Koordination mit dem Verlagshaus.

  • Wir senden Ihnen als Beleg einen Scan Ihrer gedruckten Anzeige.

Wir beraten Sie gern!

Hinterlassen Sie uns hier eine Nachricht mit Ihrer Frage. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen.

Telefonische Beratung
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