ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

1.1
Die jobvertising crossmedia GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 134837 B (nachfolgend „Jobvertising“) bietet unter www.jobadpartner.de sowie unter anderen von Jobvertising betriebenen Domains Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend: „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit  Personalbeschaffung an. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Jobvertising und ihrem jeweiligen Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen und/oder von diesen abweichen, werden von Jobvertising nicht anerkannt an, es sei denn, Jobvertising hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1
Die Jobvertising vermittelt für ihre Auftraggeber Werbung und Werbungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Personalbeschaffung. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Erstellung und/oder Vermittlung sowie Schaltung von Stellenanzeigen und -bannern eines Auftraggebers in bundesweiten Print- und Online-Medien;
  • Bewerbermanagement: insbesondere Erstellung von E-Mail-Accounts für den Auftraggeber, auf die der Auftraggeber für das Bewerbermanagement zugreifen kann.

2.2
Jobvertising hat keinen Einfluss auf eine sachgerechte Verschlagwortung, Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige oder einer sonstigen Leistung im Rahmen der Veröffentlichung in Print- und/oder Online-Medien, die ausschließlich in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Drittanbieters fällt und damit keine Vertragspflicht der Jobvertising darstellt. Der Auftraggeber hat daher keinen Anspruch gegen Jobvertising auf eine sachgerechte Verschlagwortung, Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige oder einer sonstigen Leistung im Rahmen der Veröffentlichung in Print- und/oder Online-Medien.

§ 3 Vertragsschluss

3.1
Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief. Durch Absendung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jobvertising uneingeschränkt an. Der Vertragsschluss kommt durch ausdrückliche schriftliche Annahme des Angebotes des Aufraggebers durch Jobvertising oder durch Ausführung des Auftrages durch Jobvertising zustande. Die Schriftform der Annahme wird dabei durch Fax oder E-Mail gewahrt.

3.2
Bei Ausfüllen und Absendung des Auftragsformulars auf der Website www.jobadpartner.de liegt das Angebot erst in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Jobvertising; der Vertrag kommt in diesem Fall durch schriftliche Annahme des Angebotes von Jobvertising durch den Auftraggeber an.

§ 4 Vertragsdauer

4.1
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Veröffentlichungszeitraum der Stellenanzeigen in Online- und Printmedien. Nach Ablauf der Vertragsdauer endet das Vertragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

4.2
Für die Vertragsdauer ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für die Jobvertising insbesondere, aber nicht ausschließlich, in folgenden Fällen vor:

  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse;
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Auftraggebers;
  • Verzug des Auftraggebers bei der Begleichung fälliger Vergütungsansprüche der Jobvertising;
  • Übermittlung von Daten zur Stellenanzeigenveröffentlichung durch den Auftraggeber, die gegen rechtliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstoßen;
  • Verstoß gegen die Pflichten des Auftraggebers aus untenstehendem § 5.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

5.1
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, im Falle einer Registrierung auf www.jobadpartner.de oder auf einer anderen von Jobvertising betriebenen Internet-Seite zutreffende und vollständige Kontakt-Daten (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Firmenname, Ansprechpartner) anzugeben. Der Auftraggeber garantiert mit der Registrierung, dass die Informationen, die er im Zuge seiner Registrierung oder im Rahmen anderer Interaktionen an Jobvertising übermittelt, richtig und vollständig sind und er keine falschen oder unzureichenden Angaben zu seiner Identität und/oder der von ihm vertretenen dritten Person macht. Verwendet der Auftraggeber im Rahmen der Registrierung auf www.jobadpartner.de oder einer anderen von Jobvertising betriebenen Internet-Seite unzutreffende Kontaktinformationen, insbesondere falsche Namen, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Kontoverbindungs- und Kreditkartenangaben oder sonstige falsche Informationen, haftet er hierfür vollumfänglich und hat Jobvertising von hierdurch entstandenen Schäden freizuhalten.

Ändern sich diese im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Angaben zu einem späteren Zeitpunkt während des Vertragsverhältnisses, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, Jobvertising hiervon zu unterrichten und die geänderten Kontaktdaten an Jobvertising zu übermitteln.

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung auf www.jobadpartner.de oder einer anderen von Jobvertising betriebenen Internet-Seite erhaltenen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sorgsam aufzubewahren. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Zugangsdaten an externe Dritte weiterzugeben oder zu übertragen. Hat der Auftraggeber die Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen externen Dritten vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet, hat er Jobvertising von jedem durch die unbefugte Verwendung der Zugangsdaten verursachten Schaden freizustellen.

5.2
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die zur Veröffentlichung bestimmte Stellenanzeige vollständig und rechtzeitig vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin in digitaler Form an Jobvertising zu übermitteln. Sollen Gestaltung und Entwurf der Stellenanzeige von Jobvertising für den Auftraggeber übernommen werden, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet Jobvertising  die Stellenanzeigedaten vollständig und rechtzeitig in digitaler Form vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin der Stellenanzeige zu übermitteln. Für die inhaltliche Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit der an Jobvertising vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige und/oder der Stellenanzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelemente ist alleine der Auftraggeber verantwortlich.

5.3
Jobvertising ist dazu berechtigt, vom Auftraggeber erteilte Aufträge aufgrund ihres Inhaltes und/oder ihrer Form und/oder ihrer technischen Gestaltung nicht auszuführen und/oder bereits veröffentlichte Inhalte wieder zu entfernen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich dann, wenn der Inhalt des vom Auftraggeber erteilten Auftrages gegen gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen und/oder gegen die guten Sitten verstößt und/oder missbräuchlich ist und/oder die Veröffentlichung der vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige für Jobvertising aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Jobvertising ist zur Entfernung solcher vom Auftraggeber übermittelter Inhalte lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und/oder auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet. Sofern und soweit Jobvertising aufgrund unzulässiger Inhalte und/oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, in Anspruch genommen wird, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, Jobvertising von solchen Ansprüchen freizustellen;  hiervon sind auch die Kosten der Rechtsverfolgung erfasst.

5.4
Der Auftraggeber garantiert, dass alle an Jobvertising übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Jobvertising ist nicht dazu verpflichtet, die übermittelte Stellenanzeige und/oder die übermittelten Stellenanzeigedaten einschließlich der Bild- und Textelemente und/oder übermittelten sonstigen Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber garantiert ferner, dass die an Jobvertising übermittelten Stellenanzeigen, Stellenanzeigendaten einschließlich Bild- und Textelemente und sonstiger Angaben die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einhalten. Darüber hinaus versichert der Auftraggeber, alle Bestimmungen des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtes einzuhalten.

5.5
Die Kontaktaufnahme zu Stellungsuchenden durch Zugriff auf die Bewerberdatenbank durch den Auftraggeber ist unzulässig, sofern und soweit hierdurch unzulässige Inhalte und/oder ein Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen und/oder ein Verstoß gegen die guten Sitten besteht. Gleiches gilt, wenn die Duldung einer solchen Kontaktaufnahme für Jobvertising unzumutbar ist. Der Auftraggeber ist nur dazu berechtigt, die Bewerberdatenbank zum Zwecke der Anbahnung konkreter Dienst- und/oder Arbeitsverhältnisse von tatsächlich verfügbaren offenen Arbeitsstellen zu nutzen; eine anderweitige Nutzung der Bewerberdatenbank ist unzulässig und berechtigt Jobvertising zur unverzüglichen Sperrung des Zugangs des Auftraggebers sowie zur sofortigen Leistungseinstellung und zur Entfernung bereits veröffentlichter Inhalte des Auftraggebers, ohne dass hierdurch ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers begründet wird.

5.6
Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis mit Jobvertising sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Jobvertising.

5.7
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Jobvertising fehlerfreie Stellenanzeigen und/oder sonstige Daten im Zusammenhang mit der Erstellung und/oder Veröffentlichung der Stellenanzeigen zur Verfügung zu stellen. Gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder die sonstigen Leistungen frei, ohne seine Korrekturmöglichkeit nach § 9.1 dieser AGB auszunutzen oder gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder sonstige Leistung frei, ohne Jobvertising die schriftlichen Korrekturen zukommen zu lassen, haftet Jobvertising mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.

§ 6 Urheberrechte

6.1
Es werden keinerlei Eigentums- oder Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige Rechte an der von Jobvertising genutzten Software auf den Auftraggeber durch diesen Vertrag übertragen. Alle Rechte an der von Jobvertising verwendeten Software verbleiben uneingeschränkt bei Jobvertising; dies gilt ebenso für alle Kennzeichen, Titel, Marken und Urheberrechte sowie sonstigen gewerblichen Rechte von Jobvertising.

6.2
Sämtliche von Jobvertising erstellte Stellenanzeigen und sonstige Leistungen unterliegen dem Urheberrecht von Jobvertising. Hiervon sind diejenigen Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen, die von dem Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden und von Jobvertising unverändert zur Veröffentlichung in Online- und/oder Printmedien übernommen wurden, ausgeschlossen; ebenfalls hiervon ausgeschlossen sind Urheberrechte, geschützte Werke, Marken, Kennzeichen und ähnliche gewerbliche Schutzrechte des Auftraggebers.

6.3
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die an Jobvertising übermittelte(-n) Stellenanzeige(-n), Stellenanzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelemente und sonstiger Angaben. Der Auftraggeber bestätigt mit dem Zustandekommen des Vertrages, dass er an den von ihm an Jobvertising übermittelten und zur Veröffentlichung in Online- und Printmedien bestimmten Stellenanzeigen, Anzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelemente und sonstiger Angaben und Inhalte alle erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie sonstiger Rechte erworben hat bzw. frei über diese verfügen kann.

§ 7 Veröffentlichung der Stellenanzeigen

7.1
Die Stellenanzeigen werden zum mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Termin in Print- und/oder Online-Medien veröffentlicht. Wurde kein Termin zur Veröffentlichung der Stellenanzeigen vereinbart, wird die Stellenanzeige unverzüglich nach Vertragsschluss und Freigabe durch den Auftraggeber (nach § 9 dieser AGB) veröffentlicht.

7.2
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die zur Veröffentlichung beabsichtigten Stellenanzeigen und/oder Stellenanzeigendaten vollständig und rechtzeitig an Jobvertising zu übermitteln. Für Verzögerungen im Ablauf der Stellenanzeigenveröffentlichung, die auf vom Auftraggeber unvollständigem und/oder verzögert übermitteltem und/oder inhaltlich und/oder rechtlich zu beanstandenden Stellenanzeigendaten und/oder Stellenanzeigen des Auftraggebers beruhen, übernimmt Jobvertising keine Haftung (siehe hierzu auch § 10 dieser AGB).

§ 8 Vergütung der Leistungen; Zahlungsmodalitäten

8.1
Die Vergütung von Jobvertising richtet sich (vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Jobvertising und dem Aufraggeber) nach der jeweils im Zeitpunkt des Zugangs des Angebotes des Auftraggebers bei Jobvertising gültigen Preisliste der Jobvertising  zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Preisnachlässe, Agenturrabatte und ähnliche Nachlässe auf die jeweils gültige Preisliste der Jobvertising werden nur ausnahmsweise und aufgrund individueller schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Jobvertising gewährt.

8.2
Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch Jobvertising bedarf. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

8.3
Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung einer fälligen Vergütung in Verzug, ist Jobvertising dazu berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Rechnung einzustellen. Die Dauer der von Jobvertising erbrachten Leistungen, insbesondere die Dauer der Stellenanzeigenschaltung und Stellenanzeigenveröffentlichung sowie die Bereitstellung von E-Mail-Accounts für das Bewerbermanagement wird hierdurch nicht verlängert.

§ 9 Freigabe, Rüge, Rügefrist

9.1
Vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der Stellenanzeige und/oder der sonstigen Leistung kann der Auftraggeber einen Korrekturabzug der Stellenanzeige und/oder der sonstigen Leistung bei Jobvertising anfordern. Sollte ein solcher Korrekturabzug Fehler aufweisen, so hat der Auftraggeber diese schriftlich zu korrigieren und Jobvertising diese schriftlichen Korrekturen unverzüglich zukommen zu lassen. Gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder die sonstigen Leistungen frei (wobei die Freigabe auch online auf der von Jobvertising zur Verfügung gestellten Online-Plattform erfolgen kann) , ohne seine Korrekturmöglichkeit auszunützen oder gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder sonstige Leistung frei, ohne Jobvertising die schriftlichen Korrekturen zukommen zu lassen, haftet Jobvertising mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.

9.2
Im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäftes ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Leistungen der Jobvertising unverzüglich nach Veröffentlichung der Stellenanzeige oder der sonstigen Leistung zu überprüfen und Jobvertising eventuelle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Nimmt der Auftraggeber eine solche Mängelrüge Jobvertising gegenüber nicht vor, gilt die von Jobvertising erbrachte Leistung als mangelfrei genehmigt. Die Rügefrist für die Mängelrüge beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.

§ 10 Haftungsausschluss; Verjährung

10.1
Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist soweit rechtlich zulässig dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach vorstehendem § 9.2  geschuldeter Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Mängelansprüche des Auftraggebers sind ferner weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Leistung von Jobvertising noch bei lediglich unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der von Jobvertising erbrachten Leistung gegeben.

10.2
Jobvertising ist im Falle eines durch den Auftraggeber gerügten Mangels der Leistung zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Erst, wenn die Nacherfüllung scheitert, ist der Auftraggeber dazu berechtigt, Minderung zu verlangen oder von einzelnen Leistungen zurückzutreten.

10.3
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Jobvertising oder durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Jobvertising haftet Jobvertising nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von Jobvertising auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.4
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung von Jobvertising ausgeschlossen. Insbesondere, aber nicht abschließend, übernimmt Jobvertising keine Haftung für:

  • Schäden, die durch den Verlust und/oder den Missbrauch der im Rahmen des Registrierungsprozesses auf www.jobadpartner.de oder auf anderen von Jobvertising betriebenen Internet-Seiten erhaltenen Zugangsdaten des Auftraggebers verursacht wurden;
  • das Zustandekommen von Kontakten mit geeigneten Bewerbern aufgrund der veröffentlichten Stellenanzeige (-n) und/oder sonstigen Leistung;
  • die Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit der an Jobvertising vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige (-n) und/oder der Stellenanzeigendaten einschließlich Bild- und Textelementen und/oder sonstigen Angaben;
  • Ansprüche Dritter wegen unzulässiger Inhalte, Angaben, Bild- und Textelemente oder sonstiger Verletzungen rechtlicher Bestimmungen, die der Auftraggeber zu verantworten hat;
  • fehlerhafte und/oder unvollständige und/oder illegale Inhalte auf Internet-Seiten, die auf www.jobadpartner.de oder eine andere von Jobvertising betriebene Internet-Seite verlinkt sind;
  • Zusätzliche Veröffentlichungen im Sinne von § 11.3;
  • Leistungshindernisse und Mängel, die von Dritten, insbesondere von Betreibern von Internet-Seiten, auf denen die Stellenanzeigen und/oder sonstigen Leistungen veröffentlicht werden, zu verantworten sind;
  • Leistungshindernisse in Form von höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen.

10.5
Alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber von dem Mangel Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

§ 11 Geheimhaltung; Datenschutz

11.1
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren.  Unternehmen, die mit einer Partei iSd. §§ 15 ff AktG verbunden sind, sind nicht Dritte im Sinne von vorstehendem Satz 1; Gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet (worden) sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung setzt sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für ein Jahr fort.

11.2
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Jobvertising seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

11.3
Die Seite www.jobadpartner.de enthält Links zu anderen Internet-Seiten. Jobvertising übernimmt keine Verantwortung für die Datenschutzpraktiken und/oder den Inhalt dieser Internet-Seiten. Für illegale und/oder unvollständige und/oder fehlerhafte Inhalte und für Schäden, die aus der Nutzung der verlinkten Internet-Seiten entstanden sind oder entstehen, übernimmt Jobvertising keine Haftung. Werden die auf den Internet-Seiten von Jobvertising oder auf einer anderen von Jobvertising betriebenen Internet-Seite oder auf den Internet-Seiten Dritter veröffentlichte Leistungen der Jobvertising kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe sogenannter Frames als eigenes Angebot getarnt und veröffentlicht (die „Zusätzliche Veröffentlichung“), wird die Jobvertising sich bemühen, eine solche Zusätzliche Veröffentlichung zu unterbinden. Jobvertising übernimmt keinerlei Haftung für eine solche Zusätzliche Veröffentlichung.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

12.1
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit keine strengere Form erforderlich ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

12.2
Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen und des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort ist Berlin.

12.3
Zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das Landgericht Berlin.

12.4
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam und/oder undurchführbar sein und/oder werden, und/oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit und/oder Durchführung dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und/oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen und/oder der Aufnahme einer lückenausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren und/oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

jobvertising crossmedia GmbH

Stand: Dezember 2019

jobvertising crossmedia GmbH
Stand: November 2019 / V 4.9.1
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Quelle: Punkt 8.1. der GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN, einsehbar unter http://www.google.com/intl/de_ALL/analytics/ tos.html

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